Das Lieferkettengesetz ist da!

“Die Ausbeutung von Mensch und Natur sowie Kinderarbeit darf nicht zur Grundlage einer globalen Wirtschaft und unseres Wohlstandes werden”, so die Worte des Bundesentwicklungsministers Dr. Gerd Müller.

Nach langem Ringen um ein Sorgfaltspflichtengesetz als Maßnahme gegen Menschenrechtsverstöße, Ausbeutung und Umweltzerstörung hat der Bundestag das Gesetz nun verabschiedet, in Kraft treten soll das Gesetz ab 2023 für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeiter, ab 2024 für jene ab 1.000.

Diese sind dann verpflichtet, diesbezüglich in der globalen Produktion ihre Lieferanten zu überprüfen, Risikoanalysen vorzunehmen und Beschwerde-Mechanismen einzurichten. Für Kontrollen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig.

Verstöße können mit Bußgeldern geahndet, Unternehmen bis zu drei Jahren von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden – eine zivilrechtliche Haftungsregel wurde gestrichen.

Wissen Sie, ob Ihre Zulieferer Menschenrechte verletzen und die Umwelt schädigen?

SIGNUM Consulting kann mit verschiedenen Services Unternehmen unterstützen, ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen, etwa durch die Überprüfung von Business Partnern entlang der Lieferkette. Gerne beraten wir Sie!

De / En

Kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

Senden Sie Uns Eine Nachricht